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Stadtplatz 4
94333 Geiselhöring
Stadtverwaltung:
Tel.: 09423 / 9400 - 0
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Die Stadtverwatlung informiert, dass seit Montag, den 06.07.2020 das Rathaus Geiselhöring wieder für die Allgemeinheit geöffnet ist. Die allgemein gültigen Hygienevorschriften sind zu beachten, insbesondere werden die Besucher gebeten, die Handdesinfektion im Eingangsbereich zu beachten. Beim Betreten des Rathauses besteht eine grundsätzlich Maskenpflicht. Es ist von jedem Besucher darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt wird. Deshalb ist auch nur eine beschränkte Anzahl an gleichzeitig anwesenden Besuchern erlaubt. Auch wenn das Rathaus wieder für den Parteiverkehr geöffnet ist, wird darum gebeten, nach Möglichkeit die Anliegen weiterhin telefonisch, per E-Mail oder online zu erledigen und auch künftig Terminvereinbarungen zu machen.
Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium bekannt gibt, hat der Bund den Weg für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Betriebe freigemacht. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.
Ab heute, Mittwoch, 8. Juli, können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge stellen.
Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern die IHK für München und Oberbayern. Das Verfahren wird vom Antrag über die Bearbeitung bis zur Auszahlung vollständig digital ablaufen. Laut Bund soll die Bearbeitung der Anträge in den Ländern ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könnte ab 24. Juli folgen.
Wirtschaftsministerium und IHK machen darauf aufmerksam, dass die Antragstellung bei der IHK ausschließlich durch einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich ist. Dieser muss den Umsatzeinbruch und die förderfähigen Betriebskosten bestätigen. Als Organ der Steuerrechtspflege können Steuerberater zudem die Existenz und Identität der antragsstellenden Unternehmen bestätigen, hierdurch soll der Missbrauch von Fördergeldern verhindert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können sich unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und die Anträge einreichen.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind verfügbar unter
https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona
Andreas Pielmeier von der Stadt Geiselhöring hat die Weiterbildung „Beschäftigten-Lehrgang II" an der Bayerischen Verwaltungsschule mit hervorragendem Ergebnis absolviert. Von September 2017 bis Oktober 2019 hat er den Lehrgang besucht und mit Bestnote abgeschlossen. Kürzlich erfolgte die Zeugnisübergabe.
Der Lehrgang umfasste Themenbereiche wie z.B. Staatsrecht, Kommunale Finanzwirtschaft, Baurecht und Bürgerliches Recht und befähigt nunmehr zum Aufstieg in die gehobene Führungsebene in der Kommunalverwaltung.
Nun hat Andreas Pielmeier das Zeugnis für diese Weiterbildung erhalten und wurde dabei mit dem Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet. Er hat den Lehrgang an 56. Rangstelle von 454 Teilnehmern abgeschlossen, damit ist er unter den 20% Besten seines Jahrgangs.
Bürgermeister Hebert Lichtinger würdigte diese exzellente Leistung und gratulierte zu seinem großartigen Einsatz und sein Engagement. „Es freut mich sehr, dass Herr Pielmeier als einer der Besten in Bayern diesen Lehrgang absolviert hat und wir sind über seine Kenntnisse sehr dankbar, die er künftig als Sachgebietsleiter im Bereich "Planen und Bauen" in unserer Verwaltung einbringen wird. Er hat diese Weiterbildung als sehr junger Teilnehmer geleistet und wird deswegen in der Verwaltung noch viele Entwicklungsmöglichkeiten haben", so Lichtinger.
„Mein Dank gilt der Stadt Geiselhöring, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, diesen Lehrgang zu absolvieren. Trotz des zeitlichen Aufwandes war der Lehrgang interessant und nun freue ich mich, dass ich mich mit den erworbenen Kenntnissen in die Weiterentwicklung unserer Heimatstadt einbringen kann" so Andreas Pielmeier.
Andreas Pielmeier durchlief von 2013 bis 2016 die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beim Landratsamt Straubing-Bogen und ist seit August 2016 im Bauamt der Stadt Geiselhöring tätig.
Seit Juli 2018 führt er als Bauamtsleiter das Sachgebiet in dem der gesamte Bereich von Planungstätigkeiten bis hin zur Umsetzung von Bautätigkeiten angesiedelt ist. Er ist dort für drei Mitarbeiter verantwortlich und auch zuständig für die Zusammenarbeit mit dem Bauhof und Kläranlage. Weiterhin werden dort auch die Baugesuche von Bürgerinnern und Bürgern behandelt, Bauleitverfahren durchgeführt und auch die städtischen Liegenschaften mit betreut.
Foto: Bauamtsleiter Andreas Pielmeier zusammen mit Bürgermeister Herbert Lichtinger bei der Ehrung im Rathaus. (v.l.n.r).