Mo. - Fr. | 8.00-12.00 Uhr |
Mo. - Di. | 14.00-16.00 Uhr |
Do. | 14.00-18.00 Uhr |
Stadtplatz 4
94333 Geiselhöring
Stadtverwaltung:
Tel.: 09423 / 9400 - 0
Fax.: 09423 / 9400 - 112
WAHLRECHTSVORAUSSETZUNGEN
Wählen können alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
WAHLBENACHRICHTIGUNG
Ab sofort werden in der Stadt Geiselhöring die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verteilt. Der Wahlberechtigte wird hier u.a. über das für ihn maßgebliche Wahllokal, die Erreichbarkeit des Wahllokals (Barrierefreiheit) sowie seine Nummer im Wählerverzeichnis der Stadt informiert. Sollte ein Wahlberechtigter bis 05.09.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie bitte umgehend das Wahlamt der Stadt Geiselhöring. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
BRIEFWAHL IN GEISELHÖRING
Ein Wahlschein kann bis Mittwoch, 22.09.2021, 12.00 Uhr beantragt werden. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um einen fristgerechten Rücklauf an das Wahlamt zu gewährleisten.
Ein Wahlschein kann schriftlich mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief, postalisch sowie über das Bürgerserviceportal (Wahlschein) beantragt werden. Die Person des Antragstellers ist dabei so zu bezeichnen, dass eine Identifizierung durch das Wahlamt möglich ist (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Auch E-Mail, Telegramm, Fernschreiben und Telefax erfüllen die Schriftform. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dann durch das Wahlamt postalisch verschickt.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Geiselhöring, Stadtplatz 4, Zimmer 3 und 4 beantragt und abgeholt werden. Im Briefwahlbüro besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Eine Wahlkabine und eine verschlossene Wahlurne stehen hier zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht nötig.
Eine Beantragung per SMS oder eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, benötigt eine gesonderte schriftliche Vollmacht.
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht, die im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist, auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.
Die ausgefüllten Wahlbriefe kann der Wähler dem Wahlamt der Stadt entweder unentgeltlich (im Inland in einem amtlichen Wahlbriefumschlag) auf dem Postweg, persönlich durch Abgabe im Briefwahlbüro oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadt Geiselhöring am Haupteingang zustellen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 26.09.2021, 18.00 Uhr eingegangen sein.
Einzelheiten zur Stimmabgabe bei der Briefwahl und Verwendung der Briefwahlunterlagen können Sie dem den Briefwahlunterlagen beigefügten Merkblatt entnehmen.
In der Stadt Geiselhöring wurde in zehn Wahllokalen gewählt. 1564 Wahlberechtigte haben ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.
Die Wahlbeteiligung lag bei 73,05 %.
hier werden Sie weitergeleitet zur Seite des Landratsamts Straubing-Bogen
Nach der Ungültigkeitserklärung der Bürgermeister- und Stadtratswahl vom 16.03.2014 hat das Landratsamt Straubing-Bogen den 01. Februar 2015 als Termin für die Nachwahl bestimmt. An diesem Sonntag wurde auch der Kreistag nachgewählt.
Der Wahlausschuss der Stadt Geiselhöring hat am 18. November erneut über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Stadtrats entschieden. Folgende Bewerber wurden zugelassen:
Bürgermeisterwahl
Wahlvorschlag 01: CSU Herbert Lichtinger
Wahlvorschlag 02: FW Bernhard Krempl
Stadtratswahl
Wahlvorschlag 01: Christlich Soziale Union (CSU)
Bewerber/innen:
101 Herbert Lichtinger, Dipl.-Betriebswirt (FH),
Stadtrat, Kreisrat, Geiselhöring
102 Erwin Kammermeier, Landwirtschaftsmeister,
Stadtrat, Kreisrat, Geiselhöring
103 Johann Bauer, Landwirtschaftsmeister, Stadtrat,
Sallach
104 Beate Drexler, Finanzamtsangestellte, Geiselhöring
105 Robert Ammer, Dipl.-Ing. (FH),
Landwirtschaftsmeister, Stadtrat, Hadersbach
106 Thomas Irmer, Facharzt Allgemeinmedizin, Sallach
107 Paul Lampert jun., Dipl.-Ing. (FH),
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Geiselhöring
108 Franz Stierstorfer, Landwirt, Stadtrat, Greißing
109 Josef Feiertag, Rentner, Stadtrat, Hirschling
110 Tobias Paßreiter, Gymnasiallehrer, Geiselhöring
111 Ulrich Aigner, Angestellter, Ortssprecher,
Oberharthausen
112 Stefan Lampert, selbst. Zierpflanzen-
Gärtnermeister, Stadtrat, Geiselhöring
113 Rosemarie Nebel, Hausfrau, Pönning
114 Walter Weber, Fachkraft der Logistik, Haindling
115 Wolfgang Strasser, Polizeibeamter, Sallach
116 Mirjam Schröter, Dipl.-Ing. agr., Agraringenieurin,
Haindling
117 Karin Schönberger, Büroleiterin, Geiselhöring
118 Johannes Drexler, Schüler, Geiselhöring
119 Fabian Obstbaum, Steuerinspektoranwärter,
Geiselhöring
Wahlvorschlag 02: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bewerber/innen:
201 Harry Büttner, Ausbildungsmeister,
3. Bürgermeister, Geiselhöring
202 Josef Eisenhut, Bankkaufmann, Stadtrat,
Geiselhöring
203 Helga Janker, Familienhilfe, Sallach
204 Johannes Faden, Dipl.-BW. (FH), Betriebswirt,
Hirschling
205 Katharina Eisenhut, Krankenschwester,
Geiselhöring
206 Erich Attenberger, Kaminkehrermeister,
Hainsbach
207 Brigitte Wessely, Postbeamtin, Geiselhöring
208 Christian Schröter, Dipl.-Ing. agr. Agraringenieur
Haindling
209 Sonja Chikhaoui, Angestellte, Geiselhöring
210 Helmut Bauer, Montagearbeiter, Geiselhöring
211 Andreas Hartmann, Angestellter, Geiselhöring
212 Georg Wild, Kaufmann, Geiselhöring
213 Oliver Kanoun, Elektromeister, Geiselhöring
214 Johann Amann, Fachkraft für Arbeitssicherheit,
Geiselhöring
215 Johann Janker, Fernmeldehandwerker,
Geiselhöring
216 Walter Rohleder, Mediengestalter, Hainsbach
217 Anja Wessely, Gewerkschaftssekretärin,
Geiselhöring
218 Heinz Weidke, Logistiker, Geiselhöring
219 Franz Bumes, Dipl.-Inform. (univ), Software-
ingenieur, Geiselhöring
220 Mühl Wolfgang, Techn. Fernmeldeobersekretär,
Geiselhöring
Wahlvorschlag 03: Freie Wähler (FW)
Berwerber/innen:
501 Bernhard Krempl, 1. Bürgermeister, Kreisrat,
Geiselhöring
502 Josef Baumann, Landwirtschaftsmeister, Stadtrat,
Haindling
503 Karin Köglmeier, Reiseverkehrskauffrau,
Stadträtin, Kreisrätin, Geiselhöring
504 Wolfgang Bäuml, Beamter, Stadtrat, Sallach
505 Gudrun Jungmayer, Geschäftsführerin,
Stadträtin, Geiselhöring
506 Helmut Prebeck, Werksleiter, Stadtrat,
Hirschling
507 Stephanie Riedl, Dipl.-Geographin, Hausfrau,
Greißing
508 Franz Winter, Lokführer, Sallach
509 Christine Reitinger, Stadtmarketingfachkraft,
Haindling
510 Andreas Pürzer, Kaminkehrermeister, Geiselhöring
511 Petra Plank, Hausfrau, Hainsbach
512 Alfons Altweck, Technischer Leiter, Greißing
513 Roland Schneider, Schreiner, Geiselhöring
514 Armin Beranek, Student, Geiselhöring
515 Peter Schneck, Rettungsassistent, Feuerwehr-
kommandant, Oberharthausen
516 Harald Esslinger, Verwaltungsbeamter,
Geiselhöring
517 Raphaela Rinza, Verkäuferin, Geiselhöring
518 Alois Giglberger, Giglberger Alois, Arzt,
Greißing
519 Maximilian Held, Student, Geiselhöring
520 Josef Marterer, Hausmeister, Geiselhöring
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 01. Februar 2015
- Unionsbürger sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Die Frage, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehung befindet, war nach den für ungültig erklärten Wahlen vom 16.03.2014 Gegenstand intensiver und kontroverser öffentlicher Diskussionen. Die Stadtverwaltung hat, soweit nach den vorliegenden Informationen Zweifel über den Schwerpunkt der Lebensbeziehung bestanden, umfangreiche Erhebungen gemacht und die Meldedaten entsprechend überarbeitet. Auf dieser Basis wird das Wählerverzeichnis erstellt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten bis spätestens 11. Januar 2015 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten bekommen hat, sollte sich unverzüglich an die Stadtverwaltung wenden (Tel. 09423/940012). Sie wird kurzfristig den Grund dafür prüfen und denjenigen ggf. auf ausdrücklichen Antrag ins Wählerverzeichnis aufnehmen. Dem Antrag müssen plausible Nachweise oder Erklärungen beigefügt werden.
Das Wählerverzeichnis wird vom 12. - 16. Januar 2015 zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung zur Einsicht aufliegen. Sollte jemand bei der Einsichtnahme feststellen, dass er aus seiner Sicht zu Unrecht nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, kann er bis spätestens Freitag, 16. Januar 2015 Beschwerde dagegen einlegen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab 12. Januar 2015 möglich sein. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass diesmal keine Online-Beantragungen möglich sind.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 16.03.2014.