Abruf der Wahlergebnisse am Wahlabend


Die Wahlergebnisse werden am Wahlabend ab 18:00 Uhr unter Ergebnisse Bundestagswahl 2025 in Geiselhöring veröffentlicht.

Die Ergebnisse werden mit Eingang der Auszählungsergebnisse aus den Stimmbezirken laufen aktualisiert.


Die Wahlergebnisse des Landkreises Straubing-Bogen können Sie hier einsehen.


Wahlrechtsvoraussetzungen


Wählen können alle Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Unterlagen für die Briefwahl


Beim Versand von Briefwahlunterlagen kommt es derzeit zu längeren Postlaufzeiten. Wenn Sie am Wahltag nicht selbst im Wahllokal abstimmen können und sie deshalb ihr Wahlrecht durch die Briefwahl wahrnehmen möchten, können Sie auch weiterhin mit den amtlichen Wahlbenachrichtigungen Anträge zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei der Stadt Geiselhöring stellen.


Wir raten allerdings dringend dazu die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro der Stadt Geiselhöring abzuholen, damit Sie diese rechtzeitig erhalten. Genauso besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Bürgerbüro durchzuführen. Eine Urne zur Abgabe der Briefwahlumschläge steht im Eingangsbereich des Rathauses bereit.


Im Interesse einer schnellstmöglichen Bearbeitung werden alle Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, ihre Anträge so schnell wie möglich zu stellen.


Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025


WAHLRECHTSVORAUSSETZUNGEN


Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie


  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.


WAHLBENACHRICHTIGUNG


Ab Februar werden in der Stadt Geiselhöring die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet. Sie werden darin u.a. über das für Sie maßgebliche Wahllokal, die Erreichbarkeit des Wahllokals (Barrierefreiheit) sowie die Nummer im Wählerverzeichnis der Stadt informiert. Sollten Sie als wahlberechtigte Person keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie bitte umgehend das Wahlamt der Stadt Geiselhöring.


BRIEFWAHL IN GEISELHÖRING

Den Wahlschein für die Briefwahl können Sie bis spätestens Mittwoch, 19.02.2025, 12.00 Uhr beantragen. Das Wahlamt empfiehlt dringend, den Antrag rechtzeitig und über das Bürgerserviceportal der Stadt Geiselhöring zu stellen, um einen fristgerechten Rücklauf an das Wahlamt zu gewährleisten.


Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gelangen Sie am einfachsten, indem Sie den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code scannen. Sie können den Wahlschein auch über das Bürgerserviceportal (Wahlschein) beantragen.


Alternativ können Sie die Unterlagen für die Briefwahl auch postalisch mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief (Rückseite) beantragen. Die Person des Antragstellers ist dabei so zu bezeichnen, dass eine Identifizierung durch das Wahlamt möglich ist (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Auch E-Mail, Telegramm, Fernschreiben und Telefax erfüllen die Schriftform.


Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden durch das Wahlamt vorrangig postalisch verschickt.

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Geiselhöring, Stadtplatz 4, Zimmer 3 und 4 beantragen und abholen. Im Briefwahlbüro besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Eine Wahlkabine und eine verschlossene Wahlurne stehen hierfür zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht nötig.


Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per SMS oder eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.


Wenn Sie den Antrag für eine andere wahlberechtigte Person stellen wollen, benötigen Sie eine gesonderte schriftliche Vollmacht.

Zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist ebenfalls eine schriftliche Vollmacht, die im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist, auszufüllen. Als bevollmächtigte Person dürfen Sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.


Die ausgefüllten Wahlbriefe können die Wählerinnen und Wähler dem Wahlamt der Stadt entweder unentgeltlich (im Inland in einem amtlichen Wahlbriefumschlag) auf dem Postweg, durch Einwurf in den Briefkasten der Stadt Geiselhöring am Haupteingang oder persönlich durch Abgabe im Briefwahlbüro zustellen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 23.02.2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Geiselhöring eingegangen sein.


Einzelheiten zur Stimmabgabe bei der Briefwahl und Verwendung der Briefwahlunterlagen können Sie dem den Briefwahlunterlagen beigefügten Merkblatt entnehmen.



Ergebnis der Landtags- und Bezirkswahl 2018

In der Stadt Geiselhöring wurde in zehn Wahllokalen gewählt. 1564 Wahlberechtigte haben ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.

         

Die Wahlbeteiligung lag bei 73,05 %.

 


Kommunalwahl 2015

hier finden Sie Ergebnisse 

                   

hier werden Sie weitergeleitet zur Seite des Landratsamts Straubing-Bogen 

 

Nach der Ungültigkeitserklärung der Bürgermeister- und Stadtratswahl vom 16.03.2014 hat das Landratsamt Straubing-Bogen den  01. Februar 2015 als Termin für die Nachwahl bestimmt. An diesem Sonntag wurde auch der Kreistag nachgewählt.

                             

Der Wahlausschuss der Stadt Geiselhöring hat am 18. November erneut über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Stadtrats entschieden. Folgende Bewerber wurden zugelassen:

 


                          

 

Bürgermeisterwahl

                      

Wahlvorschlag 01: CSU Herbert Lichtinger 

Wahlvorschlag 02: FW Bernhard Krempl

 


                              

 

Stadtratswahl

             

Wahlvorschlag 01: Christlich Soziale Union (CSU)

                  

Bewerber/innen:

    

101 Herbert Lichtinger, Dipl.-Betriebswirt (FH),

       Stadtrat, Kreisrat, Geiselhöring

102 Erwin Kammermeier, Landwirtschaftsmeister,

       Stadtrat, Kreisrat, Geiselhöring

103 Johann Bauer, Landwirtschaftsmeister, Stadtrat,

       Sallach

104 Beate Drexler, Finanzamtsangestellte, Geiselhöring

105 Robert Ammer, Dipl.-Ing. (FH),

       Landwirtschaftsmeister, Stadtrat, Hadersbach

106 Thomas Irmer, Facharzt Allgemeinmedizin, Sallach

107 Paul Lampert jun., Dipl.-Ing. (FH),

       Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Geiselhöring

108 Franz Stierstorfer, Landwirt, Stadtrat, Greißing

109 Josef Feiertag, Rentner, Stadtrat, Hirschling

110 Tobias Paßreiter, Gymnasiallehrer, Geiselhöring

111 Ulrich Aigner, Angestellter, Ortssprecher,

       Oberharthausen

112 Stefan Lampert, selbst. Zierpflanzen-

       Gärtnermeister, Stadtrat, Geiselhöring

113 Rosemarie Nebel, Hausfrau, Pönning

114 Walter Weber, Fachkraft der Logistik, Haindling

115 Wolfgang Strasser, Polizeibeamter, Sallach

116 Mirjam Schröter, Dipl.-Ing. agr., Agraringenieurin,

       Haindling

117 Karin Schönberger, Büroleiterin, Geiselhöring

118 Johannes Drexler, Schüler, Geiselhöring

119 Fabian Obstbaum, Steuerinspektoranwärter,

       Geiselhöring

                                                                  

Wahlvorschlag 02: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

            

Bewerber/innen:

                 

201 Harry Büttner, Ausbildungsmeister,

       3. Bürgermeister, Geiselhöring

202 Josef Eisenhut, Bankkaufmann, Stadtrat,

       Geiselhöring

203 Helga Janker, Familienhilfe, Sallach

204 Johannes Faden, Dipl.-BW. (FH), Betriebswirt,

       Hirschling 

205 Katharina Eisenhut, Krankenschwester,

       Geiselhöring 

206 Erich Attenberger, Kaminkehrermeister,

       Hainsbach 

207 Brigitte Wessely, Postbeamtin, Geiselhöring

208 Christian Schröter, Dipl.-Ing. agr. Agraringenieur

       Haindling 

209 Sonja Chikhaoui, Angestellte, Geiselhöring

210 Helmut Bauer, Montagearbeiter, Geiselhöring

211 Andreas Hartmann, Angestellter, Geiselhöring

212 Georg Wild, Kaufmann, Geiselhöring

213 Oliver Kanoun, Elektromeister, Geiselhöring

214 Johann Amann, Fachkraft für Arbeitssicherheit,

       Geiselhöring 

215 Johann Janker, Fernmeldehandwerker,

       Geiselhöring 

216 Walter Rohleder, Mediengestalter, Hainsbach

217 Anja Wessely, Gewerkschaftssekretärin,

       Geiselhöring 

218 Heinz Weidke, Logistiker, Geiselhöring

219 Franz Bumes, Dipl.-Inform. (univ), Software-

       ingenieur, Geiselhöring 

220 Mühl Wolfgang, Techn. Fernmeldeobersekretär,

       Geiselhöring 

                                  

Wahlvorschlag 03: Freie Wähler (FW)

                    

Berwerber/innen:

                

501 Bernhard Krempl, 1. Bürgermeister, Kreisrat,

       Geiselhöring 

502 Josef Baumann, Landwirtschaftsmeister, Stadtrat,

       Haindling 

503 Karin Köglmeier, Reiseverkehrskauffrau,

       Stadträtin, Kreisrätin, Geiselhöring 

504 Wolfgang Bäuml, Beamter, Stadtrat, Sallach

505 Gudrun Jungmayer, Geschäftsführerin,

       Stadträtin, Geiselhöring 

506 Helmut Prebeck, Werksleiter, Stadtrat,

       Hirschling 

507 Stephanie Riedl, Dipl.-Geographin, Hausfrau,

       Greißing 

508 Franz Winter, Lokführer, Sallach

509 Christine Reitinger, Stadtmarketingfachkraft,

       Haindling 

510 Andreas Pürzer, Kaminkehrermeister, Geiselhöring

511 Petra Plank, Hausfrau, Hainsbach

512 Alfons Altweck, Technischer Leiter, Greißing

513 Roland Schneider, Schreiner, Geiselhöring

514 Armin Beranek, Student, Geiselhöring

515 Peter Schneck, Rettungsassistent, Feuerwehr-

       kommandant, Oberharthausen 

516 Harald Esslinger, Verwaltungsbeamter,

       Geiselhöring 

517 Raphaela Rinza, Verkäuferin, Geiselhöring

518 Alois Giglberger, Giglberger Alois, Arzt,

       Greißing 

519 Maximilian Held, Student, Geiselhöring

520 Josef Marterer, Hausmeister, Geiselhöring 

 


                

 

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 01. Februar 2015

         

- Unionsbürger sind

- das 18. Lebensjahr vollendet haben

- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt der   Lebensbeziehung aufhalten

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                

Die Frage, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehung befindet, war nach den für ungültig erklärten Wahlen vom 16.03.2014 Gegenstand intensiver und kontroverser öffentlicher Diskussionen. Die Stadtverwaltung hat, soweit nach den vorliegenden Informationen Zweifel über den Schwerpunkt der Lebensbeziehung bestanden, umfangreiche Erhebungen gemacht und die Meldedaten entsprechend überarbeitet. Auf dieser Basis wird das Wählerverzeichnis erstellt.

                          

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten bis spätestens 11. Januar 2015 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten bekommen hat, sollte sich unverzüglich an die Stadtverwaltung wenden (Tel. 09423/940012). Sie wird kurzfristig den Grund dafür prüfen und denjenigen ggf. auf ausdrücklichen Antrag ins Wählerverzeichnis aufnehmen. Dem Antrag müssen plausible Nachweise oder Erklärungen beigefügt werden.

                              

Das Wählerverzeichnis wird vom 12. - 16. Januar 2015 zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung zur Einsicht aufliegen. Sollte jemand bei der Einsichtnahme feststellen, dass er aus seiner Sicht zu Unrecht nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, kann er bis spätestens Freitag, 16. Januar 2015 Beschwerde dagegen einlegen.

                           

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab 12. Januar 2015 möglich sein. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass diesmal keine Online-Beantragungen möglich sind.       

                

 


 

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 16.03.2014.

 

Endergebnis Bürgermeisterwahl

           

Endergebnis Stadtratswahl