Stadt Geiselhöring
Stadtplatz 4
94333 Geiselhöring
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Interaktive Touren
und Panoramen
Rundblick vom Labertal
von C. Ertl
Die Flüchtlingsunterkunft soll an diesem Standort entstehen.
An der Bahnhofsstraße/Ecke Hadersbacher Straße will ein Bauträger aus dem Landkreis Landshut eine Flüchtlingsunterkunft für 58 Bewohner bauen. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung nach einer längeren Diskussion die Genehmigung dafür erteilt. Außerdem muss kurzfristig eine weitere Kindertagesstätte in Container-Bauweise errichtet werden. Eine Entscheidung über den Standort fiel aber in der Sitzung noch nicht.
Ein ausführlicher Bericht zu diesen und den weiteren Themen der Sitzung findet sich in dieser Pdf-Datei:Aktueller Stadtblick nun online
Die 23. Ausgabe des Stadtblicks können Sie nachfolgender PDF-Datei entnehmen.
Viel Spaß beim Lesen!
Bis 31. Januar 2025 bis zu 10.000 Euro für ein regionales Kleinprojekt beantragen Bereits in der 34. ILE Laber-Sitzung im Juni hat das Lenkungsgremium der ILE Laber sich für eine Beantragung des Regionalbudgets 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern ausgesprochen. Bereits in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 hatte der kommunale Gemeindeschluss Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam und Rain diese Fördermöglich-keit nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Dadurch konnten zahlreiche attraktive Maßnahmen in der Region finanziell unter-stützt und zur Umsetzung gebracht werden, was zu einer Aufwertung der Laber-Region geführt hat. Interessierte finden diese Projekte auf der Website der ILE Laber www.ile-laber.de/kleinprojekte
Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 16. Dezember 2024 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht der „ILE Laber“ für das Jahr 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 67.500 EUR zur Verfügung. Die Gesamtfördersumme liegt bei 75.000 Euro.
Der Bau eines Sonnwendfeuerplatzes, die Ausstattung eines Gemeindeheimes, die Errichtung eines Kinderspielplatzes, der Neubau einer Zuschauertribüne oder die Restaurierung von Feldkreuzen… - mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde!
„Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen.“ erklärt ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger. „Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht über-steigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts die-se Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein An-trag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.“
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Damit das Regionalbudget in dem Kalenderjahr, für das es bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten. Die wesentlichen Meilensteine sind dabei, die Einreichungsfrist bis 31. Januar 2025, der Beginn nach Vertragsunterzeichnung im Februar/März 2025 und die Fertigstellung bis zum 20. September 2025 sowie die Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. aller notwendigen Unterlagen am 01.10.2025.
„Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleer-ständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächenin-anspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.“ erklärt ILE Laber-Vorsitzender Herbert Lichtinger weiter.
Alle bis 31. Januar 2025 bei der Stadt Geiselhöring eingereichten Projektanträge werden im Entscheidungsgremium von Vertretern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewertet. Anschließend erfolgt im Februar 2025 die Zu- oder Absage der Projektförderung durch die ILE Laber. Nach Vertragsunterzeichnung kann mit dem Kleinprojekt begonnen werden.
Die Antragsformulare und weitere Infos finden Interessierte auf der Internetseite der ILE Laber: www.ile-laber.de/regionalbudget
Fragen dazu beantwortet jede beteiligte Gemeindeverwaltung sowie ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger, info@ile-laber.de
Der Bauausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung wieder mit mehreren Anträgen auf Befreiung von den Vorschriften diverser Bebauungspläne beschäftigt. Ein Bericht zu den einzelnen Anträgen und den Entscheidungen des Ausschusses findet sich in dieser Pdf-Datei:
Projektbeschreibung Gigabitprojekte
Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Näheres dazu unter folgendem Link:
Im Jahr 2023 hat der Videograph Patrick Karl in enger Zusammenarbeit mit der ILE Laber einen Imagefilm über das Gebiet der ILE Laber gedreht. Die einzigartigen Szenen aus den Gemeinden Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam und Rain zeigen die Schönheit unserer Heimat und wecken gleichzeitig Erinnerungen und Emotionen. Ein professioneller und gut produzierter Imagefilm bleibt im Gedächtnis und sorgt für einen Wiedererkennungswert – ein Investment im Rahmen des Regionalbudgets 2023, das sich gelohnt hat. Lassen Sie sich begeistern von einzigartigen Szenen aus unserer Heimat!
Über folgende Links gelangen Sie zu den Imagefilmen
München hat eines, Regensburg hat eines, und jetzt hat auch Geiselhöring eines: ein Wimmelbuch! Gestaltet hat es die Münchner Illustratorin Annegret Reimann. Auf sechs wimmelnden Doppelseiten hat sie das Treiben am Stadtplatz, beim Schäfflertanz, am Bürgerfest, beim Open-Air-Kino, im Freibad und bei der Apfelmosterei des OGV dargestellt sowie die Stadt mit all ihren Ortsteilen. Zahlreiche hiesige Gewerbetreibende haben als Sponsoren dazu beigetragen, dass das Buchprojekt verwirklicht werden konnte.
Das Buch kann man zum Preis von zwölf Euro in der Stadtverwaltung im Rathaus erwerben, bei den Mitarbeiterinnen der Kasse im Erdgeschoss.
Auf der Internetseite www.verlustsache.de können Sie deutschlandweit einen Fund bzw. Verlust anzeigen.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen
Weitere Infos finden Sie unter:
www.vhs-straubing-bogen.de
Michaela Blattnig: Selbstfürsorge – Die Kunst auf sich selbst zu achten
Einlass ab 18.30 Uhr freie Platzwahl