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Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Voraussetzungen

Erst wenn folgende Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren.

Sind Sie schon 18 Jahre alt?
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
    Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in Deutschland in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung ausdrücklich anerkannt wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung der Auslandsentscheidung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Unterlagen beschafft werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behilflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen, so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme erloschen ist.

Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

Sind Sie Ausländer?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.


Verfahrensablauf

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Sie müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. 

Fristen

Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate nach Mitteilung des Anmeldestandesamts gültig. Da meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es daher ratsam, sich beim Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll, zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Anmeldung beim Anmeldestandesamt spätestens erfolgt sein muss. Dabei ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden
    Für die Eheschließung muss unter anderem der Personenstand, der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Im Falle einer vorherigen Eheschließung oder vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft, muss diese sowie die Auflösung nachgewiesen werden. Auf jeden Fall ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen: (ID: 16738) <br /><br /><strong>Gegebenenfalls können benötigte Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde) direkt vom Standesamt beschafft werden. Informationen hierzu erteilt das zuständige Standesamt.</strong>

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 55,00 EUR. Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 EUR pro Person. Daneben können noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring - Bürgerbüro
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

30.06.2026

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