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Finanzen

Stabilität und Struktur – Finanzen im Dienst der Stadt.

Haushalt der Stadt Geiselhöring

Die vom Stadtrat am 02.09.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde am 23.10.2025 durch Aushang öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Geiselhöring, Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring in der Finanzverwaltung (Kämmerei – Erdgeschoss Zimmer Nr. 1) öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Haushaltsplan

Spendenannahme

Die Stadt sowie ihre kommunalen Einrichtungen können zur Unterstützung ihrer öffentlichen Aufgaben Sach- und Geldspenden entgegennehmen.
Dieses Engagement aus der Bürgerschaft wird ausdrücklich begrüßt.

Rechtliche Grundlagen
Die Entgegennahme und Verwendung von Spenden und sonstigen Zuwendungen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere:

  • der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) sowie
  • der Richtlinie zur Entgegennahme und Verwendung von Spenden und sonstigen Zuwendungen durch Kommunen (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 2. August 2000, Az. IB4-1537-3).

 Die jeweils geltenden Vorschriften sind zu beachten.

Zuwendungsarten
Es können insbesondere angenommen werden:

  • Geldspenden (z. B. Überweisungen)
  • Sachspenden (z. B. Gegenstände, Ausstattungen)

 Zuwendungsgeber
Zuwendungen sind grundsätzlich möglich von:

  • Privatpersonen
  • Vereinen
  • Unternehmen
  • und sonstigen Organisationen

 Verfahrensablauf

  1. Anfrage und Erstkontakt
    Sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit Spenden und Zuwendungen sind grundsätzlich an das Vorzimmer der Stadtverwaltung zu richten.
  2. Koordination des Verfahrens
    Das Vorzimmer übernimmt die zentrale Koordination.
  3. Abstimmung des Verwendungszwecks
    In Abstimmung mit der zuständigen Fachbereichsleitung wird ein geeigneter und zulässiger Verwendungszweck festgelegt, welcher in der Zuständigkeit der Stadt Geiselhöring liegt und dessen Umsetzbarkeit möglich ist.
  4. Prüfung und Annahme
    Die Annahme der Zuwendung erfolgt unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und internen Zuständigkeiten.
  5. Organisation der Übergabe
    Eine gesonderte Übergabe oder ein Termin hierzu erfolgen in geeigneten Einzelfällen, insbesondere bei Zuwendungen von besonderer Bedeutung oder im Rahmen eines entsprechenden Anlasses.

     Kontakt Vorzimmer

    • Telefon: 09423 / 9400 – 0
    • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Adresse: Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring

    Hinweis:
    Ein Anspruch auf Annahme einer Spende oder Zuwendung besteht nicht. Die Stadt entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften und der öffentlichen Interessen. Im zeitlichen Umfeld von Wahlen sind Spenden von politischen Parteien, parteinahen Organisationen oder sonstigen mit Wahlkampagnen verbundenen Personen und Institutionen besonders sorgfältig zu prüfen; ihre Annahme kann im Einzelfall abgelehnt werden.

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