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Bekannt­machungen

Hier finden Sie alle amtlichen Bekannt­machungen

Die Stadt Geiselhöring unterhält kein offizielles gedrucktes Veröffentlichungsblatt. Sie finden amtliche Bekanntmachungen (z.B. über örtliches Satzungsrecht und Ausschreibungen) deshalb an der Aushangtafel des Rathauses sowie auf dieser Seite.

Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen in der Regel dadurch, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.


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