Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers
- ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft
Kosten
Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben und betragen für die Einsicht 1 Euro je Akte, mindestens aber 10 Euro.Für Ablichtungen fallen zusätzliche Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Landratsamt Straubing-Bogen
E-Mail:
Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Stand
Online-Verfahren
Immer mehr Verwaltungsleistungen lassen sich heute bequem von zuhause aus erledigen – ganz ohne Wartezeit oder persönliche Vorsprache. Im Bereich der Online-Verfahren stehen Ihnen digitale Formulare und Anträge zur Verfügung, die Sie direkt online ausfüllen und abschicken können. Das spart Zeit und Wege – und macht den Bürgerservice noch ein Stück moderner.
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