Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Voraussetzungen
- Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
- für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.
- Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
- Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule oder die Schule, der die Schülerinnen/Schüler zugewiesen sind oder die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Landratsamt Straubing-Bogen
E-Mail:
Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Stand
Online-Verfahren
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