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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung
Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
Voraussetzungen
Die Einleitung eines Umlegungsverfahrens obliegt alleine der Gemeinde. Beteiligt am Verfahren sind alle Grundstückseigentümer und alle Inhaber von Rechten an den im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücken.
Fristen
Fristen und Ausschlusstermine bestehen erst, wenn das Umlegungsverfahren eingeleitet ist. Hierauf wird dann in den vorgeschriebenen Bekanntmachungen oder den zugehenden Bescheiden hingewiesen.
Kosten
Das Umlegungsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann sich im Rahmen der Zuteilung nicht nur ein Anspruch auf eine Geldleistung ergeben, sondern auch die Pflicht, für den Erhalt einer im Vergleich zum Einwurfgrundstück höherwertigen Fläche einen Ausgleichsbetrag zu bezahlen.
Richtlinien und Bekanntmachungen zum Umlegungsverfahren
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
23.01.2025
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