Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Was erledige ich wo?

Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt

Personalausweis; Beantragung

Deutsche können den Personalausweis bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer;
  • Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.
  • Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweisbewerber (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu können auch Neuzuzüge zählen) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
    bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Formulare

Kosten

Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 EUR
  • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich; aufgrund der Berücksichtigung im Regelbedarf ist eine Bedürftigkeit der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII im Regelfall nicht gegeben
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
  • Kosten Direktversand eines Personalausweises: 15,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Personalausweisbehörde gefertigt wurde
  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden
Weitere Gebührenregelungen
  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei älteren Ausweisen: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt = Neusetzen der Geheimnummer (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter 

Bearbeitungsdauer

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Personalausweis verfügen und beantragen Sie Ihren Personalausweis rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde. Beim vorläufigen Personalausweis ist die Ausstellung sofort möglich.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

09.02.2026

Online-Verfahren

Immer mehr Verwaltungsleistungen lassen sich heute bequem von zuhause aus erledigen – ganz ohne Wartezeit oder persönliche Vorsprache. Im Bereich der Online-Verfahren stehen Ihnen digitale Formulare und Anträge zur Verfügung, die Sie direkt online ausfüllen und abschicken können. Das spart Zeit und Wege – und macht den Bürgerservice noch ein Stück moderner.

Fördernavi

Sie suchen Unterstützung für ein Projekt, eine Idee oder eine persönliche Situation? Das Fördernavi hilft Ihnen dabei, passende Förderprogramme von Bund, Land oder EU zu finden. Wählen Sie einfach Ihre Zielgruppe und das Thema – und lassen Sie sich schnell und unkompliziert zu relevanten Angeboten führen. Eine gute Gelegenheit, um finanzielle Spielräume zu entdecken.