Was erledige ich wo?
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Reisedokumente für Kinder; Beantragung
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
- Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Pass-/Personalausweisbehörde erscheinen.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme)
- alter Kinderreisepass/altes Personaldokument oder Geburtsurkunde
- bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll - bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Kosten
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
- Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Behörde gefertigt wird, wenn die Behörde PointID-Systeme der Bundesdruckerei GmbH einsetzt
- Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.
- Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei der Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen Inlandspersonalausweisbehörden
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
- Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Behörde gefertigt wird, wenn die Behörde PointID-Systeme der Bundesdruckerei GmbH einsetzt
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
- Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
- Bei Ausstellung eines Passes, vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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