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Was erledige ich wo?

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Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Verfahrensablauf

Die Gewerbeummeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeummeldung über dieses elektronisch übermittelt werden. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Fristen

Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen. Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Formulare

Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring - Bürgerbüro
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Web: http://www.geiselhoering.de

Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
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Web: http://www.ihk-niederbayern.de

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: https://www.hwkno.de

Stand

14.10.2025

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