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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
  • die im Ausland geborene Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

Erforderliche Unterlagen

  • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

Kosten

Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
E-Mail: In­fo.Stand1@la­bo.ber­lin.de
Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

Stand

21.11.2025

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