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Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Voraussetzungen

Für die Eintragung einer Auskunftssperre müssen Sie im Rahmen eines Antrags Tatsachen gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen, die eine Gefährdung für Sie oder andere Personen durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft begründen können. Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Widerspruch, der nicht begründet werden muss.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • bei Auskunftssperre: ggf. Unterlagen, die die von Ihnen gemachten Angaben unterstützen können.

Formulare

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

13.11.2025

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