Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Geburt; Anzeige
Verfahrensablauf
- Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt,
- die Vornamen und der Familienname des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- die Vor- und Familiennamen der Eltern.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Bei miteinander verheirateten Eltern:
<ul><li>Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters</li><li>gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern</li></ul> - Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
<ul> <li>ledige Mütter: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der Mutter</li> <li>Mütter die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)</li> <li>geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil</li> <li>verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- und Sterberegister</li> <li>ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen</li> <li>gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter</li> </ul> Für die Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen. - Folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt:
<ul> <li>Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister </li> <li>gültigen Reisepass bzw. Personalausweis</li> </ul> - Allgemeine Hinweise:
<ul><li>Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!</li><li>Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.</li><li>Es werden in der Regel die oben genannten Unterlagen benötigt. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr zuständiges Standesamt berät sie gerne. <br />Ratsam ist, vor allem bei mündlichen Anzeigen, sich bei dem für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob die genannten Unterlagen ausreichen.</li></ul>
Kosten
Hinweise
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring - Bürgerbüro
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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