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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gewerbeanzeige
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Kosten
25 bis 100 EUR gem. Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.5)
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
22.09.2025
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