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Was erledige ich wo?

Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt

Binnenschiffer; Anmeldung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden. 

Voraussetzungen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein.

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung ist die Meldebehörde des Ortes zuständig, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Anmeldung kann aber auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

08.09.2026

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