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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Voraussetzungen

Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

Verfahrensablauf

Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden. Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

Fristen

Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

Kosten

Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Staatliches Bauamt Passau
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Web: http://www.stbapa.bayern.de

Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de

Landratsamt Straubing-Bogen
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Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de

Stand

17.09.2025

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