Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Einverständnis des Grundstückeigentümers oder der Grundstückeigentümerin
- ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
Begründete Anlässe können beispielsweise sein:- eine Goldene Hochzeit oder
- ein runder Geburtstag oder
- ein sonstiges Jubiläum
Verfahrensablauf
- Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen,
- Benennung des besonderen Anlasses,
- Ort und Datum des Feuerwerks,
- Beschreibung und Anzahl der Feuerwerkskörper sowie
- Beginn und Ende des Feuerwerks.
- Anwesenheit der Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder
- welche Feuerwerkskörper erlaubt oder verboten sind
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.
- Erforderlich sind in der Regel:
<ul><li>Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes</li><li>Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks</li><li>Lageplan des Abbrennortes</li><li>Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers sofern das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll</li><li>Anzahl und Beschreibung der Feuerwerkskörper</li></ul>
Kosten
Bearbeitungsdauer
Hinweise
Für das Abbrennen dieser pyrotechnischen Gegenstände benötigen Sie eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein. Wenn Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins haben, ist eine Genehmigung der Gemeinde nicht erforderlich. Sie müssen das Feuerwerk beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nur anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen".
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
Immer mehr Verwaltungsleistungen lassen sich heute bequem von zuhause aus erledigen – ganz ohne Wartezeit oder persönliche Vorsprache. Im Bereich der Online-Verfahren stehen Ihnen digitale Formulare und Anträge zur Verfügung, die Sie direkt online ausfüllen und abschicken können. Das spart Zeit und Wege – und macht den Bürgerservice noch ein Stück moderner.
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