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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Voraussetzungen

  • Tod der/des bisherigen Gewerbetreibenden
  • Befugte Ausübung des Gewerbes des Verstorbenen Das Gewerbe des Verstorbenen darf nicht eingestellt oder untersagt worden sein; erforderliche Erlaubnisse müssen erteilt und gültig sein.
  • Persönliche Zuverlässigkeit  Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung die persönliche Zuverlässigkeit mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Gestattung bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragen. Für erlaubnisbedürftige Gewerbe nach §§ 31, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO und öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 GewO ist über die Zulässigkeit der Stellvertretung in jedem einzelnen Fall von der Behörde zu entscheiden, welche die Erlaubnis/Bestellung erteilt hat. Die Behörde prüft ihren Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid, dass Sie den Gewerbebetrieb bis zu einem Jahr ab Tod der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen dürfen. Nach Ablauf der Frist müssen Sie eine befähigte Stellvertretung benennen.

Fristen

Sie müssen unverzüglich nach dem Tod des/der Gewerbetreibenden die beabsichtigte Fortführung des Betriebes ohne eine befähigte Stellvertretung beantragen.

Kosten

Je nach Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III./18)

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Landratsamt Straubing-Bogen
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de

Stand

29.10.2025

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