Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Voraussetzungen
Bei persönlicher Vorsprache
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.Die Anschriftenänderung kann von der Dokumenteninhaberin bzw. dem Dokumenteninhaber persönlich oder von einer mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestatteten Person veranlasst werden.
Bei elektronischer Änderung
Sie veranlassen die Änderungen über den Online-Dienst “Elektronischen Wohnsitzanmeldung“, sofern die für Sie zuständige Behörde an diesen Online-Dienst angeschlossen ist.Verfahrensablauf
Bei persönlicher Vorsprache
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-, Personalausweis-, eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den zu ändernden Dokumenten vorsprechen. Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden. Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Personaldokumente müssen mitgebracht werden. Bei elektronischer Anmeldung Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird.- Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen unter „Wohnsitz; Anmeldung - im BayernPortal“ (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8444082781?localize=false) bzw. den Hinweisen auf der Internetseite Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF. Nach Abschluss der Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Das gilt auch für die eID-Karte.
- Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der zugesandten Anleitung auf dem Personalausweis und Reisepass aufbringen.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
<h4>Persönliche Vorsprache</h4> <ul><li>Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte</li><li>Bei Umzug ins Ausland: <ul><li>Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort</li><li>Bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland</li></ul> </li></ul> <h4>Elektronische Änderung</h4> <ul><li>Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PIN</li><li>Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät</li><li>Kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC</li></ul>
Kosten
Bearbeitungsdauer
Elektronische Änderung: Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel etwa eine Woche.
Hinweise
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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