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Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde).

Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Verfahrensablauf

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern. 

Persönliche Antragstellung:
  • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung:
  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde bitten.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
o Ihren Familiennamen und Vornamen o Ihre Meldeanschrift o Das Datum und den Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft o Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt o Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung:
  • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
  • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

Fristen

Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Erforderliche Unterlagen

  • Beantragung Lebenspartnerschaftsurkunde
    <strong>Persönliche Antragstellung:</strong> <ul><li>Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.</li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen</li><li>Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.</li></ul> <strong>Schriftliche Antragstellung:</strong> <ul><li>Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.</li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.</li></ul>

Kosten

  • Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

19.08.2025

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