Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Voraussetzungen
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält,
- für eine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Abgrabung wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt,
- die Abgrabung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften nicht und
- die Erschließung ist gesichert.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde ein, in deren Gebiet das Abgrabungsgrundstück liegt.
- Die Unterlagen entsprechen denen eines Abgrabungsantrags nebst Abgrabungsplan und sind in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare einzureichen.
- Benachrichtigen Sie spätestens mit der Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde die Nachbarn des Abgrabungsgrundstücks vom Abgrabungsvorhaben. Besser ist es, wenn Sie die Nachbarn bereits vorab beteiligen, indem Sie diesen den Abgrabungsplan zur Zustimmung vorlegen.
- Die Gemeinde kann binnen eines Monats nach Einreichung der Unterlagen die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangen. Dies führt dazu, dass die Unterlagen automatisch als Bauantrag weiterbehandelt werden, sofern Sie dies auf dem Bauantragsformular entsprechend vermerkt haben. Für die Prüfung und Entscheidung über den Bauantrag ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
- Die Gemeinde kann Ihrem Vorhaben nur entgegentreten, indem sie binnen eines Monats ab Einreichung der Unterlagen eine vorläufige Untersagung der Ausführung der Abgrabung beantragt. Über einen solchen Antrag hat dann die untere Abgrabungsbehörde zu entscheiden.
- Beantragt die Gemeinde hingegen nicht binnen eines Monats eine vorläufige Untersagung der Ausführung der Abgrabung oder erklärt sie, dass eine vorläufige Untersagung nicht beantragt wird, ist ihr Vorhaben genehmigungsfrei.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.- Die Unterlagen können unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die vorgegebenen Formulare werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
- Die Unterlagen gelangen zunächst zur unteren Abgrabungsbehörde, die sie unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet. Die Monatsfrist, nach deren Ablauf das Vorhaben genehmigungsfrei ist, beginnt mit Einreichung der digitalen Unterlagen.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000) - Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Formulare
Kosten
Bearbeitungsdauer
Hinweise
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring - Bauamt
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Landratsamt Straubing-Bogen
E-Mail:
Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Stand
Online-Verfahren
Immer mehr Verwaltungsleistungen lassen sich heute bequem von zuhause aus erledigen – ganz ohne Wartezeit oder persönliche Vorsprache. Im Bereich der Online-Verfahren stehen Ihnen digitale Formulare und Anträge zur Verfügung, die Sie direkt online ausfüllen und abschicken können. Das spart Zeit und Wege – und macht den Bürgerservice noch ein Stück moderner.
Fördernavi
Sie suchen Unterstützung für ein Projekt, eine Idee oder eine persönliche Situation? Das Fördernavi hilft Ihnen dabei, passende Förderprogramme von Bund, Land oder EU zu finden. Wählen Sie einfach Ihre Zielgruppe und das Thema – und lassen Sie sich schnell und unkompliziert zu relevanten Angeboten führen. Eine gute Gelegenheit, um finanzielle Spielräume zu entdecken.