Gewerberegisterauszug; Beantragung
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Voraussetzungen
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
- Name des Gewerbetreibenden,
- Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung)
- betriebliche Anschrift und
- angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
- Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
- sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
- Weitere Voraussetzung ist, dass kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden Ihr rechtliches Interesse überwiegt.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
- Name des Betriebs
- Name des Gewerbetreibenden
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen
- bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie Schuldtitel, Vertragskopien oder Rechnungen
Kosten
15,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/1)
Hinweise
Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesamt für Justiz geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
20.01.2026