Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Sperrung
Für die Sperrung benötigen Sie, bei Antragstellung bis 16.02.2025, die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbes. das Sperrkennwort. Bei Antragstellung seit 17.02.2025 finden Sie das Sperrkennwort im Aushändigungsschreiben, das Ihnen bei der Abholung des Personalausweises übergeben worden ist. Ist Ihnen das Sperrkennwort nicht bekannt, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde.
Hinweise
Wenn Sie die eID‑Funktion über die Hotline sperren lassen, sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe „Verwandte Themen“).
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de
Sperr-Notruf 116 116 e.V.
Web: http://www.sperr-notruf.de
Stand
09.06.2026