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Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbes. das Sperrkennwort. Liegt Ihnen der PIN-Brief nicht vor und ist Ihnen das Sperrkennwort unbekannt, so wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde.
Hinweise
Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter "Verwandte Themen").
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
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