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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
Geeignetheit des Aufstellungsortes
Unterrichtungsnachweis (IHK)
Sozialkonzept
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
Gewerbezentralregisterauszug
Bestätigung der Gemeinde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
Unterrichtungsnachweis (IHK)
Sozialkonzept
Kosten
Aufstellerlaubnis: 100 bis 2000 EURO (Tarif Nr. 5.III.5/7.1 Kostenverzeichnis)
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsorts: 30 bis 100 EURO (Tarif Nr. 5.III.5/7.3 Kostenverzeichnis)
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
19.09.2025
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