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Reisepass; Beantragung
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
- Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll - bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
- Nachweise bei vorläufigem Reisepass:
bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist
Formulare
Kosten
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR ab 01.01.2024
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
- Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Behörde gefertigt wird, wenn die Behörde über PointID-Systeme einsetzt
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
- Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
- Direktversand eines Reisepasses: 15,00 EUR
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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