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Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Hinweise
Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.
Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
• Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
• Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
• Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2
Wird eine Anzeige bei der Pass-/Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Trotz einer Anzeige zum Wiederauffinden des Passes kann es dazu kommen, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder ihn einziehen. Deshalb wird empfohlen, bei Verlust oder Diebstahl des Passes einen neuen Pass zu beantragen. Wenn der Personalausweis auch als Reisedokument verwenden werden soll, wird eine Neubeantragung empfohlen. Denn auch nach Anzeige eines Wiederauffindens kann die Nutzung wiederaufgefundener Dokumente zu Reiseschwierigkeiten führen, weil andere Staaten die Dokumente nicht anerkennen oder einziehen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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