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Reisedokumente für Kinder; Beantragung

Reisedokumente für ein deutsches Kind können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
  • Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Pass-/Personalausweisbehörde erscheinen.

Verfahrensablauf

Nach Beantragung eines Reisepasses und/oder Personalausweises für Ihr Kind wird die Bundesdruckerei GmbH von der Pass- und Personalausweisbehörde beauftragt, den Reisepass und/oder Personalausweis zu erstellen. Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Verfügung. Sobald das Dokument abholbereit ist, werden Sie informiert.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • alter Kinderreisepass/altes Personaldokument oder Geburtsurkunde
  • bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
    kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Kosten

Personalausweis
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Personalausweisbehörde gefertigt wurde
  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei der Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen Inlandspersonalausweisbehörden
Reisepass
  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Passbehörde gefertigt wurde 
  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  Verdopplung der Gebühren:
  • Bei Ausstellung eines Passes, vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
  • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Bearbeitungsdauer

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis der Personalausweis/Reisepass im Bürgeramt abgeholt werden kann. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte beantragen Sie Reisedokumente für Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pass-/Personalausweisbehörde. In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor. Vorläufiger Reisepass/Vorläufiger Personalausweis: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.  

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

02.04.2026

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