Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Voraussetzungen
Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.
Neben der zeitlichen Nutzungsdauer können ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der meldepflichtigen Person.
Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.
Fristen
Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
- ggf. Fahrtenbuch
- ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring - Bürgerbüro
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
20.07.2026