Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Voraussetzungen
Rechtswirksame gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Rechtsgrundlagen
Fremdenverkehrsbeitragssatzung der jeweiligen Gemeinde
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
04.04.2026