Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Fristen
Für steuerpflichtige Gewerbebetriebe besteht eine Steuererklärungspflicht zur Festsetzung des Steuermessbetrags. Der staatliche Messbescheid und der gemeindliche Gewerbesteuerbescheid müssen ggf. gesondert angefochten werden. Dabei sind die in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung genannten Fristen einzuhalten. Es ist zu beachten, dass die Gemeinde an die staatlichen Bescheide gebunden ist, und dass Einwände gegen die staatlichen Bescheide im Rahmen der gemeindlichen Steuererhebung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn die staatlichen Bescheide bestandskräftig sind.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
16.12.2025