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Straußwirtschaft; Anzeige
Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Voraussetzungen
Keine Zweifel an der Zuverlässigkeit.
Fristen
Die Anzeige ist jeweils zwei Wochen vor Beginn des Betriebs zu erstatten.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Detaillierte Angaben für Straußwirtschaft Anzeige mit folgenden Angaben: - Zeitraum, während dessen der Ausschank stattfinden soll, - Ort, an dem die für den Wein oder Apfelwein verwendeten Früchte gekeltert sowie der Wein ausgebaut wurde, - die zum Betrieb der Straußwirtschaft bestimmten Räume.
bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
15.01.2025
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