Straußwirtschaft; Anzeige
Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Voraussetzungen
Es gibt keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Straußwirtschaft bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Fristen
Die Anzeige ist jeweils zwei Wochen vor Beginn des Betriebs zu erstatten.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Detaillierte Angaben für Straußwirtschaft
Anzeige mit folgenden Angaben: - Zeitraum, während dessen der Ausschank stattfinden soll, - Ort, an dem die für den Wein oder Apfelwein verwendeten Früchte gekeltert sowie der Wein ausgebaut wurde, - die zum Betrieb der Straußwirtschaft bestimmten Räume. - bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
09.07.2026