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Was erledige ich wo?

Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt

Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Kosten

Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

15.05.2025

Online-Verfahren

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