Sicherheitsrecht; Anordnungen
Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stellen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Web: http://www.stmi.bayern.de
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Landratsamt Straubing-Bogen
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Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Regierung von Niederbayern
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Web: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de
Stand
09.01.2026