Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Marktfestsetzung; Beantragung
Voraussetzungen
- die Zuverlässigkeit des Veranstalters,
- kein Widerspruch der Veranstaltung zum öffentlichen Interesse (bei der Marktfestsetzung sind auch die Grundsätze des Sonn- und Feiertagsrechts zu berücksichtigen),
- keine Abhaltung von Spezialmärkten oder Jahrmärkten in Ladengeschäften.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis für Behörden
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - Gewerbezentralregisterauszug
- ggf. nähere Angaben zur Beurteilung der Art der Veranstaltung insbesondere über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller (z. B. vorläufiges Ausstellerverzeichnis) oder Anbieter
- ggf. Teilnahmebestimmungen
- ggf. Lagepläne
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - Unterlagen für eingetragene Firmen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
<ul><li>bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)</li><li>bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag</li></ul> - für EU-Bürger: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;
ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder vergleichbare Handlungen - für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
- für Nicht-EU-Bürger: Zuverlässigkeitsnachweis
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Kosten
- Festsetzungsbescheid: 50 bis 1.500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/40)
- Festsetzung eines Volksfestes: 100 bis 2.000 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.13)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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