Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Kosten
Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten an, darunter auch Gutachterkosten. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Mann und die Mutter Verfahrenskostenhilfe erhalten können.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stellen
Amtsgericht Straubing
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/straubing/
Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de
Landratsamt Straubing-Bogen
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Notare
Web: https://www.notare.bayern.de/ihr-notar/
Stand
01.06.2026