Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
Voraussetzungen
Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde bestehen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
ggf. schriftliche Vollmacht
Kosten
Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.
Hinweise
Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
13.12.2024
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