Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
Voraussetzungen
Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde bestehen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
- ggf. schriftliche Vollmacht
Kosten
Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.
Hinweise
Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
07.04.2026