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Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbes. das Sperrkennwort. Liegt Ihnen der PIN-Brief nicht vor und ist Ihnen das Sperrkennwort unbekannt, so wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde.

Hinweise

Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter "Verwandte Themen").

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Sperr-Notruf 116 116 e.V.
Web: http://www.sperr-notruf.de

Stand

26.11.2025

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