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Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Allgemeine Angaben
<ul><li>Angabe des Namens und des Vornamens mit ladungsfähiger Anschrift,</li><li>Angabe des Orts und Zeitraums der Ausübung des Gaststättengewerbes,</li><li>Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke.</li></ul> - Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit:
<ul><li>eine gültige Reisegewerbekarte,</li><li>eine gültige Gaststättenerlaubnis,</li><li>eine sonstige gültige und von der Zuverlässigkeit abhängige gewerberechtliche Erlaubnis,</li><li>eine Gestattung für einen erfolgten gleichartigen Ausschank alkoholischer Getränke unter der Versicherung, dass dieser ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde oder</li><li>ein <a class="extern" href="https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=3811DABA15A7A8AE6805" target="_blank" rel="noopener">Führungszeugnis</a> und eine <a class="extern" href="https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=B1FB36C8FE89A8AD3A83" target="_blank" rel="noopener">Auskunft aus dem Gewerbezentralregister</a> nach § 150 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 GewO, jeweils nicht älter als ein Jahr</li></ul> Eine Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit kann, sofern kein alter Gestattungsbescheid vorliegt, auch durch die konkrete Angabe von Ort, Zeitraum und Umfang des behördlich nicht beanstandeten Ausschanks alkoholischer Getränke erfolgen. Auch ein Zuverlässigkeitsnachweis aus einem anderen EU-Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung, der ggf. auch durch Versicherung an Eides statt oder vergleichbare Handlungen ersetzt werden könnte, kann vorgelegt werden. Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt sowie Zuverlässigkeitsnachweis (Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
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