Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Wohnsitz; Anmeldung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
1. Persönliche Anmeldung
Für die persönliche Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vor Ort vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.2. Elektronische Anmeldung
Eine elektronische Anmeldung ist nur dann über den Onlinedienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung möglich, wenn die für Ihren Wohnort zuständige Behörde sich an diesen Online-Dienst, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht werden soll, bereits angeschlossen hat. Soweit die für Sie zuständige Behörde angeschlossen ist und Sie Ihren neuen Wohnort als Ort ausgewählt haben, wird der Link unter "Online-Verfahren" angezeigt.- Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte.
- Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.
- Als nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „verwandte Themen“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden den elektronischen Meldeschein an die neue Meldebehörde.
- (Bei einer geringen Anzahl von Fällen wird zur Stichprobe ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Online-Dienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung abzuschließen.)
- In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QRCode) für Sie bereit.
- Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörigen.
- Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst mittels der auf der Vorderseite des Personalausweises oder der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der zugesandten Anleitung auf dem Personalausweis und Reisepass aufbringen. Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte) vor.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
(ID: 17426) <br /><br /><strong>Persönliche Vorsprache</strong> <ul><li>Ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)</li><li>Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier aller anzumeldenden Personen</li><li>Ggf. eID-Karte für Unionsbürger</li><li><a href="https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/032974919541">Bestätigung des Wohnungsgebers </a>(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage") <br />ODER bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde, das entsprechende Zuordnungsmerkmal</li><li>Für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache: ggf. eine (formlose) Vollmacht</li></ul> Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und/oder Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen). <h4>Elektronische Anmeldung</h4> <ul><li>Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen <a href="https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2460479415164">PIN</a></li><li>Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät</li><li>Kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC</li><li><a href="https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/032974919541">Bestätigung des Wohnungsgebers </a>(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")</li></ul>
Formulare
Kosten
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring - Bürgerbüro
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
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