Was erledige ich wo?
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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Voraussetzungen
- Sie stellen den Antrag persönlich oder
- Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.
- Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person des Gewerbebetriebs stellt den Antrag.
Verfahrensablauf
- Gehen Sie auf die Internetseite des BfJ und folgen Sie den Anweisungen.
- Für den Online-Antrag brauchen Sie einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp.
- Das BfJ sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.
- Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Der Antrag wird an das BfJ weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
- Das BfJ sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
- Senden Sie den formlosen schriftlichen Antrag an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
- Der Antrag wird an das BfJ weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
- Das BfJ sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
-
Einen Antrag aus dem Ausland können Sie über das Online-Portal des BfJ oder schriftlich beim BfJ stellen.
- Bei einer schriftlichen Antragstellung laden Sie sich das entsprechende Formular herunter und geben Sie alle notwendigen Informationen im Formular an.
- Das Antragsformular mit amtlich bestätigten Personendaten und amtlich bestätigter Unterschrift senden Sie zusammen mit allen genannten Anlagen an das BfJ.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister für Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben <br /> Für natürliche Personen: <ul><li> bei persönlicher Antragstellung: <ul><li>Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis,</li></ul> </li><li> bei schriftlicher Antragstellung: <ul><li>Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,</li></ul> </li><li> bei elektronischer Antragstellung: <ul><li>Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,</li></ul> </li><li>gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.</li></ul> Für juristische Personen: <ul><li> bei persönlicher Antragstellung: <ul><li> gültiger Personalausweis oder Reisepass der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs <ul><li>Beachten Sie, dass Sie bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen müssen. </li></ul> </li></ul> </li><li> bei schriftlicher Antragstellung: <ul><li>Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,</li></ul> </li><li> bei elektronischer Antragstellung: <ul><li>Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,</li><li>Auszug aus dem Handelsregister,</li><li>gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.</li></ul> </li></ul> Für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen <ul><li>Formular “Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland“ beziehungsweise “Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer juristischen Person mit Auslandsbezug“</li></ul> Für natürliche Personen: <ul><li> bei schriftlicher Antragstellung <ul><li>Antragsformular mit amtlich bestätigten Personendaten und amtlich bestätigter Unterschrift</li><li>Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 Euro.</li></ul> </li><li> bei elektronischer Antragstellung: <ul><li>Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,</li></ul> </li><li>gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.</li></ul> Für juristische Personen: <ul><li> bei schriftlicher Antragstellung <ul><li> Antragsformular mit amtlich bestätigten Personendaten und amtlich bestätigter Unterschrift <ul><li>der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise</li><li>der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs. </li></ul> </li><li>Auszug aus dem Handelsregister.</li><li>Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 Euro.</li></ul> </li><li> bei elektronischer Antragstellung: <ul><li>Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,</li><li>Auszug aus dem Handelsregister.</li></ul> </li></ul> <ul><li>gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.</li></ul>
Formulare
Kosten
Gebühr: 13 EURVorkasse: ja
Hinweise
- Informationen zur Betriebsinhaberin oder zum Betriebsinhaber wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie
- zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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