Was erledige ich wo?
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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Voraussetzungen
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder
- Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.
- der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs gestellt werden.
Verfahrensablauf
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
-
Für den Online-Antrag brauchen Sie:
- einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.
- Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
- Senden Sie den formlosen schriftlichen Antrag an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
- Einen Antrag aus dem Ausland können Sie nur schriftlich stellen.
- Laden Sie sich in diesem Fall das entsprechende Formular herunter und füllen Sie alle geben Sie alle notwendigen Informationen im Formular an.
- Senden Sie das Formular zusammen mit allen genannten Anlagen an die Behörde.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Allgemein: Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister <br /> Für natürliche Personen: <ul><li> bei persönlicher Antragstellung: <ul><li>Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis,</li></ul> </li><li> bei schriftlicher Antragstellung: <ul><li>Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,</li></ul> </li><li> bei elektronischer Antragstellung: <ul><li>Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,</li></ul> </li><li>gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.</li></ul> Für juristische Personen: <ul><li> gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs <ul><li>Beachten Sie, dass Sie bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen müssen. </li></ul> </li><li> bei elektronischer Antragstellung: <ul><li>Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,</li><li>Auszug aus dem Handelsregister,</li><li>gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.</li></ul> </li></ul> Für Personen im Ausland Sie können einen Antrag aus dem Ausland nur schriftlich stellen <ul><li>Füllen Sie dafür das Formular “Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland“ beziehungsweise “Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer juristischen Person mit Sitz im Ausland“ aus</li><li>Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. </li></ul> Für natürliche Personen: <ul><li>Gegebenenfalls gesonderter Nachweis mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift.</li><li>Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 Euro.</li></ul> Für juristische Personen: <ul><li>Gesonderter Vordruck (Formular: „Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland“) mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs </li><li>Auszug aus dem Handelsregister</li><li>Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 Euro.</li></ul>
Formulare
Kosten
Bearbeitungsdauer
Hinweise
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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