Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Voraussetzungen
Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Verfahrensablauf
Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden.
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Landratsamt Straubing-Bogen
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Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Stand
30.01.2026