Sühneversuch; Beantragung
Sie können bei der Gemeinde ein Sühneversuch beantragen.
Verfahrensablauf
Die für die Vornahme des Sühneversuchs zuständige Stelle der Gemeinde beraumt auf Antrag des zur Privatklage Berechtigten den Sühnetermin an.
Die Parteien können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen Bevollmächtigten vertreten lassen (es besteht aber kein Anwaltszwang).
Die zuständige Stelle der Gemeinde wirkt auf eine Aussöhnung der Parteien hin.
Bleibt der Sühneversuch erfolglos, so wird dem Antragsteller hierüber ein Zeugnis ausgestellt.
Der Antragsteller kann anschließend Privatklage beim zuständigen Amtsgericht erheben.
Kosten
Für die Durchführung des Sühneversuchs wird eine Gebühr nach dem Kostengesetz erhoben.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
03.03.2026