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Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte; Auskunft über gespeicherte Daten
Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am Smartphone anzeigen lassen.
Voraussetzungen
Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit aktivierter eID-Funktion.
Um den Online-Dienst "Meine Daten einsehen" nutzen zu können, benötigen Sie:
Ihren Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel/Ihre eID-Karte mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN) und
ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS).
Zudem muss die AusweisApp oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp kostenlos herunterladen (siehe "Weiterführende Links").
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
26.11.2025
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