Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Verfahrensablauf
Die Gewerbeummeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeummeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen. Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring - Bürgerbüro
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Web: http://www.geiselhoering.de
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
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Web: http://www.ihk-niederbayern.de
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
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Web: https://www.hwkno.de
Stand
25.06.2026