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Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde erklären. Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Für eine Gruppenauskunft muss ein öffentliches Interesse begründet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person
    (Kombination möglich aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere Namen, Geschlecht, Anschrift)
  • Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.

Kosten

  • 10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können
  • 9,52 Euro (mindestens) für Melderegisterauskünfte über das Portal "Bürgerauskunft"
  • bis zu 15 Euro je Fall für erweiterte Melderegisterauskünfte oder wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

13.11.2025

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