Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes sind insbesondere:
Es muss sich um einen Einzelfall handeln. Generelle Befreiungen sind nicht zulässig.
Es soll eine besondere Härte im Einzelfall vermieden werden.
Es darf nicht die Gefahr einer Aushöhlung des Feiertagsschutzes bestehen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Befreiungsantrag Die konkret erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Gemeinde
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
14.01.2025
Online-Verfahren
Immer mehr Verwaltungsleistungen lassen sich heute bequem von zuhause aus erledigen – ganz ohne Wartezeit oder persönliche Vorsprache. Im Bereich der Online-Verfahren stehen Ihnen digitale Formulare und Anträge zur Verfügung, die Sie direkt online ausfüllen und abschicken können. Das spart Zeit und Wege – und macht den Bürgerservice noch ein Stück moderner.
Sie suchen Unterstützung für ein Projekt, eine Idee oder eine persönliche Situation? Das Fördernavi hilft Ihnen dabei, passende Förderprogramme von Bund, Land oder EU zu finden. Wählen Sie einfach Ihre Zielgruppe und das Thema – und lassen Sie sich schnell und unkompliziert zu relevanten Angeboten führen. Eine gute Gelegenheit, um finanzielle Spielräume zu entdecken.