Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Landratsamt Straubing-Bogen
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Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
30.01.2026