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Wanderlager; Anzeige
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Voraussetzungen
Die Anzeige hat zu enthalten:
den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Wanderlagers,
den Namen des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Leistungen vertrieben werden, einschließlich die Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das der Veranstalter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung und
den Namen eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.
Für Nicht-EU-Bürger ist grundsätzlich ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt, erforderlich.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anzeige bei der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde einreichen.
Fristen
Die Anzeige hat spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Stadt Geiselhöring E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
22.09.2025
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